Honorar

Privat versicherte Patienten/Beamte

Private Krankenkassen sowie die Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten die Behandlungskosten voll oder zum überwiegenden Teil (in Abhängigkeit zum gewählten Tarif). Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzlich versicherte Patienten

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten in der Regel nicht.


Bei Fragestellungen zum Honorar, rufen Sie mich gerne an.